Versicherungsrecht: Kanzlei am Burgfeld 4 in Lübeck hilft im Streitfall
Streit mit der Versicherung? Dann sollten Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren: Die Kanzlei am Burgfeld 4 in Lübeck übernimmt für Sie die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall und setzt Ihre Rechte gegenüber Versicherern durch. In Ergänzung zum Verkehrsrecht sind wir auf den Bereich Versicherungsrecht spezialisiert und können so jeden Unfallschaden in seiner Gesamtheit erfassen. Wir ermitteln realisierbare Ansprüche, beraten Sie zu versicherungsrechtlichen Besonderheiten und zeigen Lösungen für jeden Streitfall auf.
Was tun, wenn die Kfz-Versicherung nicht zahlt?
Dass sich Versicherungen weigern, einen Unfallschaden zu zahlen, kommt immer wieder vor. Begründet wird dies häufig mit der Behauptung, dass das Gutachten fehlerhaft oder die Schadenshöhe nicht angemessen sei. In vielen Fällen verweigert die Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch nicht den kompletten Schadensersatz, sondern lediglich einzelne Posten.
Nach einem Verkehrsunfall kommen für Sie als Unfallopfer eine Vielzahl von Ansprüchen in Betracht, wie beispielsweise Schmerzensgeld, Kosten für ein Mietauto, Abschleppkosten oder Reparaturkosten Die Schadensregulierung wird dadurch sehr unübersichtlich, was es für Laien ohne fundierte Kenntnisse des Versicherungsrechts nahezu unmöglich macht, die Höhe dieser Ansprüche korrekt zu beziffern. Gerne stehen wir hier Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte zur Seite: Ein Anruf genügt – nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!
Kompetent beraten im Versicherungsrecht
Die Kanzlei am Burgfeld 4 ist Ihr kompetenter Partner für Versicherungsrecht in Lübeck. Wir setzen uns mit der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners auseinander oder klären, wann die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung sinnvoll sein kann. Zahlt die Kaskoversicherung Ihren Schaden nicht oder nur teilweise, überprüfen wir sorgfältig den Vertrag und die damit verbundenen Pflichten des Versicherers.
Neben der Kaskoversicherung können Versicherungsnehmern nach einem Verkehrsunfall eventuell auch Leistungen weiterer Versicherungen zustehen. Als Experten in Sachen Versicherungsrecht beraten wir Sie, in welchem Umfang Sie private Unfallversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc. in Anspruch nehmen können.
Profitieren Sie von unserer Sachkenntnis rund um das Thema Versicherungsrecht und erhalten Sie, was Ihnen nach einem Verkehrsunfall zusteht. Das deutsche Versicherungsrecht ist sehr komplex, sodass es Versicherungsnehmern privat und ohne anwaltliche Hilfe oft schwer haben, alle ihnen zustehenden Ansprüche geltend zu machen.
Mit langjähriger Erfahrung und Fachkompetenz stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei am Burgfeld 4 in Lübeck bei Streitfällen mit der Versicherung zur Seite. Sie möchten einen Termin für eine kostenlose Erstberatung vereinbaren? Sie erreichen uns telefonisch unter 0451 389830. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!