Ihre Experten für Verkehrsstrafrecht: Kanzlei am Burgfeld 4 in Lübeck
Nicht bei allen Verkehrsvergehen ist es mit einer Verwarnung, dem sogenannten „Knöllchen“, getan: Auch eine vermeintliche Ordnungswidrigkeit kann schnell zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Die Kanzlei am Burgfeld 4 in Lübeck vertritt Sie kompetent bei allen Straftaten im Straßenverkehr. Denn ohne einen spezialisierten Anwalt an Ihrer Seite kann eine Verkehrsstraftat nicht nur teuer werden – das Strafrecht sieht in manchen Fällen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder sogar eine Freiheitsstrafe vor. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf für eine kostenlose Erstberatung!
Welche Verkehrsdelikte gelten als Straftat?
Es gibt eine ganze Reihe an Verkehrsdelikten, die als Straftat im Straßenverkehr gelten und somit im Strafgesetzbuch (StGB) festgehalten sind. Hierzu gehören unter anderem:
- Trunkenheit am Steuer (Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unterlassene Hilfeleistung
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Kennzeichenmissbrauch
- Nötigung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
Während Ihnen bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ein Bußgeldverfahren droht, wird im Falle eines strafrechtlichen Verkehrsdelikts ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet. Die Strafe wird dann nicht mehr über den Regelsatz des Bußgeldkataloges, sondern durch ein richterliches Urteil bestimmt.
Schalten Sie deshalb bei einer Verkehrsstraftat unbedingt einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht mit Fachwissen im Verkehrsstrafrecht ein: Die Kanzlei am Burgfeld 4 in Lübeck berät Sie bei allen weiteren Schritten.
Ihre Spezialisten für Verkehrsstrafrecht in Lübeck
Neben strafrechtlichen Verkehrsdelikten sind wir auch bei Ordnungswidrigkeiten für Sie da. Sie sind in letzter Sekunde bei Rot über die Ampel gefahren oder hatten ein paar Stundenkilometer zu viel auf dem Radar? Ein weiterer Punkt in Flensburg würde Sie den Führerschein kosten, den Sie nicht nur privat, sondern auch für Ihren beruflichen Alltag dringend benötigen? Lassen Sie sich in jedem Fall von einem auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts versierten Rechtsanwalt beraten! Denn immer wieder sind Radarmessungen falsch. Wir beauftragen für Sie einen Sachverständigen, der sich die Messung genau anschaut. Häufig kann ein Fahrverbot auf diese Weise abgewendet werden.
Mit der Spezialisierung auf den Bereich Verkehrsrecht ist die Kanzlei am Burgfeld 4 in Lübeck Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen verkehrsrechtlichen Themen. Sie haben Fragen? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch – Sie erreichen uns unter Telefon 0451 389830. Wir nehmen uns Zeit für Sie und entscheiden gemeinsam über das weitere Vorgehen.